Der AI Act wurde teilweise geändert, nicht pausiert
Seit dem 2. August 2026 gelten insbesondere die Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme; zugleich hat die Durchsetzung anwendbarer Vorgaben durch das AI Office und nationale Behörden begonnen. Der KI-Omnibus verschiebt bestimmte Hochrisiko-Anforderungen auf 2027 beziehungsweise 2028. Er setzt den AI Act nicht insgesamt aus.
Quelle: EU-Kommission, Mitteilung vom 31. Juli 2026 ↗. Geprüft am 7. September 2026.Die Europäische Kommission bestätigt das Inkrafttreten des KI-Omnibus am 27. Juli 2026. Ältere Beiträge zur politischen Einigung vom Mai 2026 beschreiben damit einen früheren Verfahrensstand. Ein Unternehmen sollte seine Planung am geltenden Stand ausrichten, nicht an einer Prognose zur damaligen Verhandlung.
Quelle: EU-Kommission, Stand vom 3. August 2026 ↗. Geprüft am 7. September 2026.Dieser Überblick trennt verbindliche Termine von praktischen Organisationsvorschlägen. Er richtet sich an Unternehmen, die ihre KI-Nutzung ordnen wollen. Für die rechtliche Bewertung eines konkreten Systems sind zusätzlich Einsatzdetails, Rolle und Übergangsregeln zu prüfen.
Die Termine gehören zu unterschiedlichen Pflichten
Ein Kalender allein sagt nicht, ob Ihr Unternehmen betroffen ist. Ordnen Sie deshalb jedem Termin den jeweiligen Pflichtenkreis zu. Die folgende Grafik zeigt die wichtigsten Stationen dieses Überblicks; sie bildet keine vollständige Liste aller Übergangsbestimmungen ab.
Ursprünglicher Anwendungsbeginn; Wortlaut 2026 geändert.
Pflichten für bestimmte Systeme; Durchsetzung anwendbarer Regeln.
Neuer Termin für die betreffenden Hochrisiko-Anforderungen.
Neuer Termin für produktbezogene Hochrisiko-Anforderungen.
Die längeren Hochrisiko-Fristen betreffen also abgegrenzte Kategorien. Sie sind kein Grund, vorhandene Datenschutz-, Sicherheits- oder arbeitsrechtliche Fragen liegenzulassen. Auch ein künftig zu bewertender Hochrisiko-Einsatz braucht heute eine verantwortliche Entscheidung darüber, ob und unter welchen Bedingungen er betrieben werden kann.
Artikel 50: Wer muss wen worüber informieren?
Artikel 50 verteilt Pflichten auf unterschiedliche Akteure. Anbieter interaktiver KI-Systeme müssen grundsätzlich sicherstellen, dass Menschen über die KI-Interaktion informiert werden, sofern diese nicht bereits offensichtlich ist. Anbieter generativer Systeme müssen bestimmte Ausgaben technisch erkennbar machen. Betreiber haben unter anderem Offenlegungspflichten bei Deepfakes und bestimmten Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse.
Die Regel für solche Texte enthält eine Ausnahme bei menschlicher Überprüfung oder redaktioneller Kontrolle und redaktioneller Verantwortlichkeit für die Veröffentlichung. Daraus folgt keine pauschale Kennzeichnungspflicht für jeden KI-unterstützten Satz. Andere gesetzliche Anforderungen und vertragliche Zusagen sind separat zu betrachten.
Quelle: EU-Kommission, Artikel 50 ↗. Geprüft am 7. September 2026.| Situation | Was Sie konkret prüfen |
|---|---|
| KI-Chat auf der Website | Ist die KI-Interaktion beim Einstieg erkennbar, und funktioniert der Hinweis auch auf dem Smartphone? |
| Synthetisches Video mit real wirkender Person | Fällt die Darstellung unter die Deepfake-Regel, und ist die Offenlegung an der richtigen Stelle sichtbar? |
| KI-unterstützter Fachbeitrag | Geht es um öffentliches Interesse? Wie erfolgen redaktionelle Prüfung und Übernahme der Verantwortung? |
| Eigener Generator für externe Nutzer | Welche Anbieterpflichten gelten für die technische Markierung und ihre Erkennbarkeit? |
Eine Tool-Liste ohne Veröffentlichungswege reicht für diese Prüfung nicht. Marketing, Website-Verantwortliche und externe Agenturen sollten gemeinsam erfassen, wo Inhalte entstehen und wo sie Menschen erreichen. Unbekannte KI-Nutzung lässt sich über einen geordneten Umgang mit Shadow AI im Unternehmen sichtbar machen.
Zwei Übergänge, die oft untergehen
Für die technische Markierung nach Artikel 50 Absatz 2 gilt eine besondere Übergangsfrist: Anbieter betroffener generativer Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, müssen die erforderlichen Maßnahmen bis zum 2. Dezember 2026 treffen. Diese Ausnahme ist keine allgemeine Verschiebung aller Transparenzpflichten.
Auch bei GPAI-Modellen ist das Datum der Bereitstellung relevant. Die entsprechenden Regeln gelten grundsätzlich seit August 2025; für Modelle, die bereits davor in Verkehr gebracht wurden, nennt der offizielle Zeitplan den 2. August 2027. Der Beginn behördlicher Durchsetzung im August 2026 hebt diese Übergangsregel nicht auf.
Quelle: Bundesnetzagentur, Übergangsregelungen ↗. Geprüft am 7. September 2026.Fragen Sie Ihren Anbieter deshalb nach der konkreten Einordnung Ihres Produkts, statt eine allgemeine Aussage wie „AI-Act-konform“ abzulegen. Dokumentieren Sie, auf welches System, welche Version, welchen Pflichtenkreis und welchen Zeitpunkt sich seine Auskunft bezieht. So bleibt sichtbar, ob die Information Ihre Nutzung tatsächlich abdeckt.
KI-Kompetenz bleibt relevant – mit geändertem Artikel 4
Artikel 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber weiterhin zu Maßnahmen, die die Entwicklung von KI-Kompetenz unterstützen. Der KI-Omnibus hat die Formulierung jedoch geändert: Ein bestimmtes individuelles Kompetenzniveau muss nicht garantiert werden. Eine angeblich unverändert fortbestehende Pflicht zur Sicherstellung eines „ausreichenden Niveaus“ beschreibt den aktuellen Wortlaut ungenau.
Quelle: EU-Kommission, Änderungen durch den KI-Omnibus ↗. Geprüft am 7. September 2026.Für Ihre Organisation bleibt die praktische Frage: Können die beteiligten Personen mit dem eingesetzten System sinnvoll umgehen, Fehler erkennen und den richtigen Ansprechpartner erreichen? Antworten darauf entstehen aus passenden Übungen und verständlichen Arbeitsregeln. Ein Einkaufsbeleg für einen Onlinekurs beantwortet diese Frage noch nicht.
Wie Sie Rollen, Lernziele und Maßnahmen verbinden, zeigt der Leitfaden zur KI-Kompetenz nach Artikel 4.
Ordnen Sie jede Anwendung zuerst Ihrer Rolle zu
Ein Unternehmen kann unterschiedliche Rollen entlang verschiedener KI-Anwendungen haben. Die Nutzung einer eingekauften Lösung beantwortet andere Fragen als die Bereitstellung eines selbst entwickelten Systems unter eigenem Namen. Auch der konkrete Zweck zählt: Eine Schreibassistenz und ein System zur Bewertung von Bewerbungen dürfen nicht aus Bequemlichkeit dieselbe Einstufung erhalten.
Der folgende Prüfweg ist ein operatives Arbeitsmodell. Er hilft, die erforderlichen Informationen zusammenzutragen; er trifft keine automatische rechtliche Entscheidung.
Schreiben Sie Unklarheiten ausdrücklich auf. „Anbieterrolle noch zu prüfen“ ist für die weitere Arbeit besser als eine unbegründete Einstufung. Ergänzen Sie eine zuständige Person und die fehlenden Informationen: etwa Leistungsbeschreibung, vorgesehene Nutzer, Datenarten oder Angaben zu einer wesentlichen Änderung.
Was Sie jetzt im Unternehmen erledigen können
Starten Sie mit den bereits laufenden Anwendungen. Wählen Sie zunächst diejenigen aus, die mit Kunden oder Beschäftigten interagieren, Inhalte veröffentlichen oder Entscheidungen über Personen beeinflussen. So prüfen Sie sichtbare Wirkungen, bevor Sie sich in einer vollständigen Softwareliste verlieren.
Halten Sie je Anwendung den Zweck, die zuständige Person, offene Fragen und die nächste Maßnahme fest. Lassen Sie Marketing einen erforderlichen Hinweis an der tatsächlichen Veröffentlichungsstelle prüfen. Bitten Sie IT um die relevante Anbieterdokumentation. Klären Sie mit dem Fachbereich, wer Ausgaben kontrolliert und wen das Team bei Problemen anspricht.
Planen Sie anschließend eine gemeinsame Durchsicht. Entscheiden Sie, welche Lücken direkt geschlossen werden, welche fachliche oder rechtliche Prüfung brauchen und welcher Einsatz bis dahin begrenzt werden sollte. Ein Ergebnis ist erst dann handhabbar, wenn Verantwortung und nächster Termin feststehen.
Der Fahrplan zum Einführen von KI-Governance verbindet diese Einzelmaßnahmen mit einem laufenden Review. Für die operative Vorbereitung unterstütze ich bei Bestandsaufnahme, Rollen und Arbeitsartefakten. Eine individuelle Rechtsberatung, Konformitätsbewertung oder Zertifizierung ist damit nicht verbunden.
Quellen und Einordnung
Die verlinkten Quellen bilden den redaktionellen Stand ab. Praktische Muster und Beispiele sind Arbeitshilfen; die konkrete rechtliche Bewertung eines Einsatzes bleibt eine Einzelfallfrage.
Vom Lesen ins Umsetzen.
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